Befristete Erlaubnisse im Amateurfunkdienst

Die Bundesnetzagentur hat mit Verfügung Nr. 105/2024 für die Klasse E den Zugang zum Frequenzbereich 50 – 52 MHz sowie für die Klasse A den Zugang zum Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz befristet bis zum 31.12.2025 erlaubt.

Für den Frequenzbereich 50,000 – 50,400 MHz dürfen Klasse E-Inhaber mit einer Sendeleistung von 100 W PEP sowie im restlichen Frequenzbereich mit einer Sendeleistung von 25 W PEP mit einer maximalen Bandbreite von 12 kHz auf Sendung gehen.

Alles weitere könnt ihr der Verfügung direkt entnehmen.


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