Mit Verfügung Nr. 29/2024 (veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur) hat die Bundesnetzagentur die seit dem 24.06.2024 geltende Prüfungsordnung zum Ablegen der Prüfung und zur Erlanung der Amateurfunkprüfungsbescheinigung bekannt gemacht.
Wesentliche Änderungen sind die Aufnahme der Klasse N, die Erweiterungsprüfung von N nach E. Darüber hinaus sind nunmehr folgende schriftlichen Prüfungsteile abzulegen:
Für alle Klassen:
- Vorschriften (Prüfungsteil V) mit 25 Fragen, max. Prüfungsdauer 45 Minuten
- Betriebliche Kenntnisse (Prüfungsteil B) mit 25 Fragen, max. Prüfungsdauer 45 Minuten
Technik für die Klassen:
- N (Prüfungsteil N) mit 25 Fragen, max. Prüfungsdauer 45 Minuten
- E (Prüfungsteil E) mit 25 Fragen, max. Prüfungsdauer 45 Minuten
- A (Prüfungsteil A) mit 25 Fragen, max. Prüfungsdauer 60 Minuten
Auch ist jetzt zu beachten, dass die Prüfung für die jeweiligen Klassen erst bestanden ist, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 19 von 25 erreichbaren Punkten erzielt wurden. Darüber hinaus muss man zum Bestehen der Klasse
Klasse | zu bestehender Prüfungsteil |
---|---|
N | V, B, N |
E | V, B, N, E |
A | V, B, N, E, A |
Für die Erweiterung der Klassen, werden die bereits bestandenen Prüfungsteile anerkannt, so dass man lediglich noch die für die angestrebte Klasse fehlenden Prüfungsteil(e) ablegen muss.