Mit Verfügung Nr. 61/2024 (veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 11/2024 am 12.06.2024) hat die Bundesnetzagentur den seit dem 24.06.2024 geltenden neuen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst veröffentlicht.
Mit dem neuen Rufzeichenplan ist nun auch die Zuordnung des Präfixes DN9 zur neugeschaffenen Klasse N klargestellt. Die Präfixes DN0 – DN8, welche dem bisherigen Ausbildungsbetrieb zugeordnet waren, laufen aus. Der Präfix DO0, welcher bisher auch für Klasse-E-Inhaber als Klubzeichen genutzt werden durfte läuft nunmehr auch aus. Klasse-E-Inhaber können aber für ihr Klubrufzeichen nunmehr den Präfix DP2 nutzen.
Alles weitere kann gerne der Verfügung entnommen werden.