Hallo in die Funkgemeinde,
mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 18.10.2017 (BGBl I, 2017, Nr. 68, S. 3549) trat die Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft.
Nun ist auch ersichtlich, warum Anfang Juli der ursprüngliche Gesetzesänderungsentwurf zurückgezogen wurde. Denn mit der jetzt in Kraft tretenen Gesetzesänderung wurde auch die Erhöhung der Bußgelder für die fehlende Rettungsgasse aufgenommen, so dass nun festzustellen ist, dass zu keinem Zeitpunkt eine Rücknahme der Freisprechanlagenpflicht gewollt war.
Mit dieser Gesetzesänderung besteht nunmehr auch für Funkgeräte in Kraftfahrzeugen eine Freisprechanlagenpflicht, auch wenn diese Gesetzesänderung erst zum 01.07.2020 in Kraft treten wird (§ 52 Abs. 4 StVO n.F.)
73 Katja, DO1ZPO